Schulinhalte
iServ-Nutzungsordnung der Staatlichen Regelschule "Geschwister Scholl" in Heringen
Nutzungsmöglichkeiten
Die Staatliche Regelschule Geschwister Scholl stellt ihren Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften (im Folgenden: Nutzerinnen und Nutzer, vereinfacht „Nutzer“) IServ zur Verfügung. Die Schule entscheidet darüber, welche iServ-Module für den schulischen Gebrauch freigeschaltet werden. Welche Module freigeschaltet sind, teilt die Schule den Nutzern über die entsprechende Benutzeroberfläche mit.
Verhaltensregeln
Jeder Nutzer erhält ein Nutzerkonto. Das Nutzerkonto muss durch ein Passwort von mindestens acht Zeichen Länge (Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) gesichert werden. Es ist untersagt, das Passwort anderen Nutzern mitzuteilen. Sollte ein Nutzer sein Passwort vergessen haben, darf nur er selbst ein neues Passwort für sich persönlich bei seiner Klassenleitung beantragen. Er ist verpflichtet, das durch einen Klassenleiter neu vergebene Passwort beim nächsten Einloggen sofort zu ändern.
Alle Nutzer sind verpflichtet, eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen. Die Nutzer verpflichten sich, die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes sowie das Urheberrechtes zu beachten. Das Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte auf dem Schulserver ist ebenso verboten wie die Speicherung von URLs (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites oder Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Installation oder Nutzung fremder Software durch die Nutzer ist nicht zulässig, sie darf nur von den Administrator:innen durchgeführt werden. Das IServ-System erstellt Log-Dateien (Protokolle), die in begründeten Fällen (Rechtsverstößen) von den von der Schulleitung bestimmten Personen ausgewertet werden können.
Wer Dateien auf IServ hochlädt, über IServ versendet oder nutzt, tut dies in eigener Verantwortung. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten. Die Sicherung in IServ gespeicherter Daten gegen Verlust obliegt der Verantwortung der Nutzer.
Weil umfangreiche Up- und Downloads (>20 MB) die Arbeitsgeschwindigkeit des Servers beeinträchtigen, sind diese nicht erlaubt. Ausnahmen sind vorab mit den Administrator:innen abzusprechen.
Es ist untersagt, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Staatlichen Regelschule Heringen Schaden zuzufügen. Außerdem ist die Verbreitung von kommerzieller und parteipolitischer Werbung untersagt, sofern die Schulleitung sie nicht im Einzelfall in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen zulässt.
Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Staatlichen Regelschule Heringen einzugehen (z. B. Bestellungen über das Internet, Teilnahme an Versteigerungen) oder kostenpflichtige Internetdienste zu nutzen.
Durch Lehrkräfte bereitgestelltes Material wird nur zur persönlichen Verwendung an Schülerinnen und Schüler weitergegeben. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der Schulgemeinschaft oder gar elektronische Veröffentlichungen im Internet oder sozialen Netzwerken und in gedruckter Form sind nicht erlaubt.
E-Mail-Account
Soweit die Schule den Nutzern einen persönlichen E-Mail-Account zur Verfügung stellt, darf dieser nur für die schulische Kommunikation (interner Gebrauch) verwendet werden. Die Schule ist damit kein Anbieter von Telekommunikation im Sinne von § 3 Nr. 6 Telekommunikationsgesetz. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz der Kommunikationsdaten im Netz besteht gegenüber der Schule somit grundsätzlich nicht. Die Schule ist berechtigt, im Falle von konkreten Verdachtsmomenten von missbräuchlicher oder strafrechtlich relevanter Nutzung des E-Mail-Dienstes die Inhalte von E-Mails zur Kenntnis zu nehmen. Die betroffenen Nutzer werden hierüber unverzüglich informiert.
Wer von missbräuchlichen Verwendungen von E-Mails betroffen ist, z.B. strafrechtlich relevante Inhalte zugeschickt bekommt oder von Cybermobbing betroffen ist, wendet sich an seine Klassenlehrerin oder Klassenlehrer in der Schule, damit unter Einbezug der Schulleitung weitere Schritte abgestimmt werden können.
Die E-Mail-Adresse darf nicht zur Anmeldung bei Internetangeboten jeder Art verwendet werden. Das gilt insbesondere für alle sozialen Netzwerke.
Eine neue Kommunikationsform bedeutet keine ständige Erreichbarkeit. Darauf müssen alle Beteiligten achten. Dazu gehört Respekt und Schutz von dienst- und unterrichtsfreien Zeiten. Dies kann gelingen, wenn alle Nutzer akzeptieren, dass ein Abrufen von Nachrichten durch den Empfänger in der Regel innerhalb von zwei Schultagen erfolgen soll. Dies betrifft Mitteilungen von allen Beteiligten untereinander (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie auch Schulleitung).
Es ist verboten, Informationen zu verschicken, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten. Das Versenden von Fotos, die in Gruppen auf IServ einsehbar sind, ist per E-Mail nicht gestattet.
Messenger, Forum, Videokonferenzen
Soweit die Schule eine Messenger-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung.
Soweit die Schule eine Forum-Funktion zur Verfügung stellt, gelten dieselben Vorgaben wie bei der E-Mail-Nutzung. Die Moderatorinnen und Moderatoren der Foren sind Lehrkräfte. Moderatoren dürfen nur in dem ihnen anvertrauten Forum moderieren. Sie sind in den Foren berechtigt, unangemessene Beiträge zu löschen. Auch Kalendereinträge für Gruppen werden nach bestem Wissen eingetragen und nicht verändert.
Zum Zweck der Vermittlung von Unterrichtsinhalten oder als individuelle Sprechstunden können mit dem Videokonferenz-Modul von IServ auch Videokonferenzen durchgeführt werden. Diese Videoübertragungen werden nur für unterrichtliche und schulische Zwecke verwendet. Der Zugang zu einer Videokonferenz wird nur mit entsprechender Ton- und Bildübertragung gestattet. Alle Teilnehmer einer Videokonferenz haben Zugriff auf Inhalte der Videokonferenz (einschließlich Chat, Notizen oder geteilten Materialien). Alle Inhalte der Videokonferenzen und begleitenden Chats sowie der Notizen bleiben im Kreis der Teilnehmer. Es erfolgt keine Aufzeichnung oder Speicherung, geschweige denn Veröffentlichung und Verbreitung durch die Teilnehmenden, die Schule oder den Anbieter. Alle Teilnehmer verpflichten sich, keine Videos und Gespräche aufzuzeichnen. Verstöße ziehen Konsequenzen bis zu rechtlichen Schritten nach sich. Es werden keine Tools genutzt, die die Aufmerksamkeit der Teilnehmenden oder die Nutzung der Programme überwachen, die neben der Videokonferenz genutzt werden. Alle Nutzenden, sowohl Lehrkräfte als auch Schülerinnen und Schüler, achten darauf, dass die Privatsphäre, besonders auch ihrer Familienmitglieder gewahrt bleibt.
Schulische Aufgaben bzw. Lernzeitaufgaben
Falls schulische Hausaufgaben über IServ gestellt werden, müssen diese im Unterricht zuvor angekündigt werden.
Administrator:innen
Die Administrator:innen haben weitergehende Rechte, verwenden diese aber grundsätzlich nicht dazu, sich Zugang zu persönlichen Konten bzw. persönlichen Daten zu verschaffen. Lediglich im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung erfolgt nach Abstimmung mit der Schulleitung eine mögliche Einsichtnahme.
Verstöße
Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit ist die Nutzung schulischer Endgeräte sowie die Nutzung von IServ auf schulischen und privaten Geräten nicht mehr möglich.
Löschen der Daten
Mit dem Austritt aus der Schulgemeinschaft wird der IServ-Account sowie alle Daten innerhalb von 90 Tagen unwiderruflich gelöscht.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Unterzeichnung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Nutzungsordnung im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Beteiligten mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese Nutzungsordnung als lückenhaft erweist.