Informationen zur Schülerbeförderung sowie zum Fahrausweisportal für das Schuljahr 2026/2027
Sehr geehrte Damen und Herren,
werte Schülerinnen und Schüler sowie Eltern,
die rechtlichen Grundlagen für die Schülerbeförderung der anspruchsberechtigten Schülerinnen
und Schüler im ÖPNV sind in den §§ 3 und 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der
staatlichen Schulen (ThürSchFG) sowie innerhalb der Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Nordhausen definiert.
Als Schülerfahrausweis dient das Deutschland-Ticket auf einer elektronischen Chipkarte.
Im papierlosen Antrags- und Verwaltungsverfahren übernehmen Sie als Eltern bzw. als
volljährige Schülerinnen und Schüler selbst die Verwaltung in einem Elternportal. Dort können Sie für die Erstellung erforderliche Passfotos hochladen, im Falle eines Umzugs Ihre Adressdaten bearbeiten und auch einen Schulwechsel (z.B. von der Grundschule zur weiterführenden
Schule) eintragen, Ihren Bescheid zur Schülerbeförderung herunterladen und die Verlängerung
der Gültigkeit der Chipkarte für jedes kommende Schuljahr beantragen.
Wichtig: Die Verlängerung hat vor dem Beginn des neuen Schuljahres zu erfolgen.
Hinweis: Änderungen innerhalb der obengenannten Daten sind in jedem Fall der betreffenden
Schule mitzuteilen.2 / 3
Landratsamt Nordhausen,
Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
www.landkreis-nordhausen.de
Kreissparkasse Nordhausen
BIC: HELADEF1NOR
IBAN: DE45 8205 4052 0035 0125 67
Telefon: (0 36 31) 911-0
Nur im Notfall Telefax verwenden:
(0 36 31) 911-1119
E-Mail: poststelle@lrandh.thueringen.de
(Eine rechtsverbindliche Kommunikation mittels
E-Mail ist nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zugelassen.)
Commerzbank Nordhausen
BIC: COBADEFFXXX
IBAN: DE65 8204 0000 0604 4200 00
Bereits ausgegebene und aktive Chipkarten werden weiterhin genutzt. Hierfür muss die Verlängerung für das Schuljahr 2026/27 im Elternportal beantragt werden. Eine detaillierte Erläuterung hierfür finden Sie im Video unter dem zweiten Link/ QR-Code.
Das Portal ist über die folgende Adresse erreichbar:
https://fahrausweise.landkreis-nordhausen.de
Zur Vorstellung und Erläuterung des Portals haben wir zwei Videos erstellt, welche Sie unter den
folgenden Adressen erreichen können. Die Registrierung ist Voraussetzung zur Nutzung der
Chipkarten für das kommende Schuljahr.


